Weiter sei es lebensfremd, die durchschnittlichen Kosten für den Arbeitsweg auf 18.3 Tage pro Monat festzulegen. Die Vorinstanz lege nicht dar, wie sie auf diese Zahl komme. Die Vorinstanz lasse zudem ausser Acht, dass es auch Monate gebe, in welchen keine Ferien- und/oder Feiertage anfallen würden. Weiter sei von einem Arbeitsweg von 66 km und nicht 50 km auszugehen. Es sei zudem notorisch, dass im Baugewerbe mit dem Privatfahrzeug auch weitere Fahrten zu den Baustellen vorzunehmen seien. Es könne in guten Treuen auf die Angaben des Gesuchstellers abgestellt und von Kosten für den Arbeitsweg von Fr. 1'002.55 ausgegangen werden. -5-