Der Streitwert sei noch nicht bekannt, betrage wohl aber etwa Fr. 300'000.00, was zu erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten führe. Unter Berücksichtigung, dass es sich um ein familienrechtliches Verfahren handle und die Gerichtskosten praxisgemäss halbiert würden, der Gesuchsteller bereits einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'000.00 geleistet und seinem Rechtsvertreter auch bereits mindestes Fr. 2'000.00 bezahlt habe, könne davon ausgegangen werden, dass der vom Gesuchsteller noch zu tragende Gerichtskostenanteil und seine Anwaltskosten unter seinem Freibetrag von Fr. 43'936.80 liegen würden und er dafür aufkommen könne.