monatlich Fr. 34.00 angehe, werde nicht dargelegt, dass diese im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs auch tatsächlich angefallen seien. Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sei eine Pauschale für TV und Hausrat. Betreffend die Steuern belege der Gesuchsteller weder die Höhe der Steuern, noch, dass er regelmässig Abzahlungen leiste. Gehe man aber von der Steuererklärung 2023 aus, resultiere gemäss Steuerrechner des Kantons Aargau eine monatliche Steuerlast von Fr. 423.35.