tend gemachte Position für einen überdurchschnittlichen Kleiderverbrauch werde von diesem nicht begründet und sei nicht nachvollziehbar, womit sie nicht zu gewähren sei. Gesagtes gelte für die weiteren vom Gesuchsteller geltend gemachten Auslagen in der Höhe von Fr. 1'200.00. Betreffend die aufgeführten Schulden in der Höhe von Fr. 30'000.00 werde die Rückzahlung nicht belegt. Was die selbstgetragenen Gesundheitskosten von -4-