1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 8. Mai 2025 beim Bezirksgericht Laufenburg im Rahmen des von ihm anhängig gemachten Scheidungsverfahrens die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 25. Juni 2025 ab. 3. Gegen diese ihm am 27. Juni 2025 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 5. Juli 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: