2. 2.1. Die Beklagte machte beschwerdeweise geltend, sie habe die gesamte Forderung der Klägerin vor der Konkurseröffnung bezahlt. Als Nachweis legte sie einen Empfangsschein der Poststelle in C._____ vom 28. April 2025 über eine Zahlung von Fr. 4'576.55 an das Betreibungsamt C._____ bei (Beschwerdebeilage [BB] 4).