1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes C._____ vom 29. Januar 2025 für eine Forderung von Fr. 6'900.00 nebst 4.5 % Zins seit 1. Januar 2025 (Forderungsgrund: "Mehrwertsteuer [Art. 89 MWSTG] für die Zeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2023, 2. Semesterabrechnung 2023, Rest") sowie Fr. 416.90 Verzugszins. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 3. Februar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 7. März 2025 wurde der Beklagten am 9. April 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 14. Mai 2025 beim Bezirksgericht Muri das Konkursbegehren.