2.2. Mit Beschwerde führt die Klägerin aus, dass ihr der Beklagte vor Abschluss des Mietverhältnisses mitgeteilt habe, seine Freundin werde zeitnah zu ihm ziehen. Aus diesem Grund habe die Klägerin im Mietvertrag das Feld "Familienwohnung" angekreuzt. In der Folge sei niemand beim Beklagten eingezogen. Die Klägerin habe ganz zu Beginn des Mietverhältnisses, während einiger Tage, eine Frau gesehen, welche in das Mietobjekt hineingegangen sei. Die Frau sei jedoch nie mehr da gewesen und habe insbesondere nicht beim Beklagten gelebt. Die Klägerin wisse nicht einmal, um wen es sich bei dieser Frau gehandelt habe, geschweige denn, ob der -5-