2. Der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, die von ihm bewohnte 4 ½- Zimmerwohnung an der Q-Strasse in R._____ innert fünf Tagen vollständig zu räumen und zu verlassen. 3. Für den Fall, dass der Beschwerde der richterlichen Aufforderung zum Verlassen des Mietobjektes gemäss Ziffer 1 nicht nachkommen sollte, sei die polizeiliche Ausweisung anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 8.1. MWST) für das erstinstanzliche und zweitinstanzliche Verfahren zulasten des Beschwerdegegners."