" 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1000.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Kostenvorschuss verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 26. Juni 2025 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 3. Juli 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 18. Juni 2025 sei aufzuheben.