1. 1.1. Die Parteien schlossen am 8. Oktober 2024 per 1. November 2024 einen Mietvertrag über eine 4.5-Zimmerwohnung an der Q-Strasse in R._____. 1.2. Mit Schreiben vom 16. Januar 2025 mahnte die Klägerin den Beklagten für ausstehende Mietzinse, setzte ihm eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Begleichung der Ausstände und drohte ihm gleichzeitig an, bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis zu kündigen. Das Schreiben wurde durch den Beklagten nicht abgeholt und in der Folge durch die Post an die Klägerin retourniert.