3. Gegen diesen ihr am 9. Januar 2025 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 9. Januar 2025 fristgemäss Beschwerde und beantragte: " 1. Eine Neubewertung des Urteils unter Berücksichtigung der genannten Punkte. 2. Eine entsprechende Korrektur der Feststellung in Punkt 3.4.2 des Urteils. 3. Eine Anerkennung des bestehenden Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen B._____ und der A._____ AG." Das Obergericht zieht in Erwägung: