(2) IT-Dienstleistungen gemäss Rechnung ccc vom 01.07.2024 (3) IT-Dienstleistungen gemäss Rechnung ddd vom 01.08.2024 (4) IT-Dienstleistungen gemäss Rechnung eee vom 01.09.2024 (5) IT-Dienstleistungen gemäss Rechnung fff vom 01.10.2024" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 21. Oktober 2024 zugestellt. Dieser erhob gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 29. Oktober 2024 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Zurzach um Erteilung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Beträge sowie für die Betreibungskosten von Fr. 74.00.