Kommt hinzu, dass sich aus BB 15 (S. 1) ergibt, dass im Vormonat offenbar ein "Negativ-Saldo" von Fr. 2'505.15 bestand, welcher zur Verrechnung gebracht wurde. Selbst wenn die Beklagte Provisionen von Fr. 12'554.50 (Mai 2025) und Fr. 25'636.00 (Juni 2025) erzielt hat, kann allein daraus über (vergangene und) künftig zu erwartende Provisionseinnahmen nichts abgeleitet werden. Ohne Kenntnis des regelmässig anfallenden Aufwands und Ertrags ist es aber nicht möglich zu beurteilen, ob der Beklagten aktuell und in den nächsten Monaten genügend liquide Mittel zur Tilgung der fälligen Schulden zur Verfügung stehen werden. -8-