Aufgrund der Provisionsabrechnung der B._____ AG vom 23. Juni 2025 (BB 15) wurden der Beklagten Provisionen von Fr. 14'283.75 ausbezahlt. Gemäss den Kommissionsabrechnungen der C._____ AG vom 28. Mai 2025 und 25. Juni 2025 wurden der Beklagten Provisionen von Fr. 12'554.50 bzw. Fr. 11'352.25 ausgerichtet (BB 16 und 17). Allein mit drei Abrechnungen ist der von der Beklagten behauptete Honorarertrag (2022: Fr. 474'327.93 und 2023: Fr. 511'757.18) nicht glaubhaft gemacht.