Während die liquiden Mittel (Kasse und Bankguthaben) gemäss der Bilanz per 31. Dezember 2022 nach Abzug der Mietkaution von Fr. 3'003.10 noch Fr. 28'663.41 betragen hatten (BB 13), wurden in der Bilanz per 31. Dezember 2023 liquide Mittel (Kasse und Bankguthaben) von Fr. 3'190.05 ausgewiesen, wovon Fr. 3'010.24 auf die Mietkaution entfielen, womit Fr. 179.81 verfügbar waren (BB 14). Neuere Zahlen zur Liquiditätssituation liegen nicht vor, hat doch die Beklagte weder die definitive Jahresrechnung 2024 noch einen Zwischenabschluss 2025 eingereicht. Aktuelle Debitorenund Kreditorenlisten fehlen ebenfalls. Aufgrund der Provisionsabrechnung der B.__