Angaben über die Werthaltigkeit der Kontokorrent- und der Darlehensforderung (d.h. der Solvenz des Gesellschafters und Geschäftsführers der Beklagten) und deren Fälligkeit fehlen jedoch gänzlich. Während die liquiden Mittel (Kasse und Bankguthaben) gemäss der Bilanz per 31. Dezember 2022 nach Abzug der Mietkaution von Fr. 3'003.10 noch Fr. 28'663.41 betragen hatten (BB 13), wurden in der Bilanz per 31. Dezember 2023 liquide Mittel (Kasse und Bankguthaben) von Fr. 3'190.05 ausgewiesen, wovon Fr. 3'010.24 auf die Mietkaution entfielen, womit Fr. 179.81 verfügbar waren (BB 14).