B._____ AG vom 23. Juni 2025 und die Kommissionsabrechnungen der C._____ AG vom 28. Mai 2025 und 25. Juni 2025. Mit diesen Unterlagen und den darauf Bezug nehmenden Ausführungen in der Beschwerde (S. 4 ff.) hat die Beklagte ihre wirtschaftliche Situation (Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag) allerdings nicht hinreichend dargelegt und belegt. Per 31. Dezember 2022 betrugen die Aktiven der Beklagten Fr. 488'152.56; sie setzten sich hauptsächlich zusammen aus einer Kontokorrentforderung in der Höhe von Fr. 77'671.85 und einer Darlehensforderung von Fr. 291'496.30 gegenüber ihrem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer (BB 13).