Dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 1. Juli 2025 (BB 11) ist zu entnehmen, dass die Beklagte alle acht gegen sie in der Zeit vom 16. September 2024 bis 6. Juni 2025 angehobenen Betreibungen (ohne die der vorliegenden Konkurseröffnung zugrundeliegende) durch Zahlung an die Gläubigerin bzw. an das Betreibungsamt vollständig erledigt hat. Mithin waren bei Einreichung der Beschwerde keine Betreibungen mehr offen. Verlustscheine sind im Betreibungsregisterauszug ebenfalls nicht verzeichnet.