1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 8. April 2025 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren gegen die Beklagte, nachdem diese trotz der ihr am 10. März 2025 zugestellten Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 28. Februar 2025 die ausstehende Forderung von total Fr. 4'927.65 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 4'828.65 seit 6. Dezember 2024 und die Betreibungskosten von Fr. 256.80 nicht bezahlt hatte. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 23. Juni 2025: " 1. Über die A._____ GmbH, […], wird mit Wirkung ab 23. Juni 2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.