_ (durch Zustellung der Konkursandrohung) hätte fortgesetzt werden dürfen. So ist die im Protokoll des Friedensrichteramts Kreis VII vom 10. September 2024 festgehaltene Vereinbarung (act. 39) nach Ansicht der Minderheit des Obergerichts nicht gültig zustande gekommen, hat die Beklagte doch nie ihre Zustimmung zu den darin geregelten Punkten erteilt, sondern in ihrer E-Mail vom 13. August 2023 -7- vielmehr und einzig ein Angebot (Zahlung von Fr. 7'000.00 innert 30 Tagen) unterbreitet.