In diesem Zusammenhang fällt denn auch nicht ins Gewicht, dass die Beklagte Eigentümerin von Liegenschaften ist. So sind als liquide Mittel nur die sofort und konkret verfügbaren, nicht aber zukünftige, zu erwartende oder mögliche Mittel zu berücksichtigen (vgl. E. 2.3.1). Entsprechend hat auch unberücksichtigt zu bleiben, dass die Beklagte Immobilen verkaufen oder Hypotheken erhöhen will.