2.3.2. Die Beklagte macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, sie sei Eigentümerin von Immobilien im Kanton Aargau und vermittle zudem Renditeimmobilien im Off-Market-Bereich. Nebst den in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften seien diverse Vorkaufsrechte auf Einfamilienhäusern und Baulandparzellen vorhanden, die in den nächsten Jahren "integriert" würden. Im Moment seien drei grössere Objekte mit einem Ertrag von Fr. 470'000.00 "offeriert". Zudem sei aktuell ein Mehrfamilienhaus in Q._____ für über Fr. 5'600'000.00 im Verkauf. In den vergangenen Jahren habe sie pro Jahr rund Fr. 250'000.00 Umsatz mit Vermittlungen erzielt.