3. 3.1. Gegen diesen ihr als am 25. Juni 2025 zugestellt geltenden Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 30. Juni 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Konkursdekrets. In prozessualer Hinsicht beantragte die Beklagte die Gewährung der aufschiebenden Wirkung. -3- 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau wies das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 8. Juli 2025 ab. 3.3. Die Beklagte reichte am 21. Juli 2025 eine weitere Eingabe ein. 3.4. Die Klägerin reichte innert Frist keine Beschwerdeantwort ein.