4. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihm Rechtsanwältin Sine Selman, U._____, bestellt. 5. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihr Rechtsanwältin Evelyn Roduner, V._____, bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)