5.4.3. Der im Zeitpunkt der Anhörung 13-jährige (mittlerweile 14-jährige) Sohn C._____ gab an, der Beklagte habe ihn in R._____ während zehn Jahren geschlagen (auch "mit dem Stock"), er habe viel laut geschrien und ihn eingesperrt. Die Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts mit dem Beklagten lehnte C._____ vehement ab; er sei nur, wenn er müsse, zu Kontakten per Videotelefonie bereit (act. 223 f.). - 13 -