5.4. 5.4.1. Die Vorinstanz kam gestützt auf die Kinderanhörung zum Schluss, dass das Verhältnis zwischen den Kindern und dem Beklagten offensichtlich negativ geprägt sei. Es sei daher angezeigt, die notwendige Vertrauensbasis zuerst im Rahmen eines begleiteten Besuchsrechts wieder herzustellen (angefochtener Entscheid E. 7.3.5.2). Der Beklagte verlangt mit der Berufung ein unbegleitetes Besuchsrecht.