Bei der Einholung der Zustimmung der R._____ Behörden zur Videokonferenz hätte daher die Verhandlung mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht am 25. November 2024, sondern frühestens Ende 2025 oder gar erst 2026 stattfinden können, ohne dass überhaupt mit einer gewissen Sicherheit mit einer solchen Zustimmung hätte - 11 -