2. Eventualiter sei der Entscheid vom 13. Juni 2025 des Bezirksgerichts Q._____ […] vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung und der persönlichen Befragung des Berufungsklägers an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei Dispositiv-Ziffer 5 des Entscheides vom 13. Juni 2015 des Bezirksgerichts Q._____ […] aufzuheben und dem Berufungskläger sei ein Besuchs- bzw. Ferienrecht für die Betreuung [von C._____ und D._____] wie folgt zu gewähren: