Die Parteien haben die jeweiligen Ferien per Ende Jahr für das kommende Jahr dem anderen Elternteil schriftlich mitzuteilen. Ein weitergehendes oder anderslautendes Besuchs- oder Ferienrecht wird der freien Vereinbarung der Parteien überlassen. […]" 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 18. Juni 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 30. Juni 2025 Berufung mit den Anträgen: " 1. Es sei der Entscheid vom 13. Juni 2025 des Bezirksgerichts Q._____ […] vollumfänglich aufzuheben und es sei auf das Eheschutzgesuch mangels örtlicher Zuständigkeit nicht einzutreten.