2.12. Es folgten weitere Eingaben des Beklagten vom 7. Februar 2025, 10. März 2025, 24. März 2025 sowie 10. April 2025 und der Klägerin vom 24. Februar 2025, 18. März 2025 sowie 31. März 2025. 2.13. Mit Entscheid vom 13. Juni 2025 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q._____ unter anderem: " 1. Den Parteien wird das Getrenntleben im Sinne von Art. 175 ZGB bewilligt. […] 4. Die Kinder C._____ und D._____ werden unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin gestellt. […]