Zwar gibt es auch diverse Wiederholungen von (zum Teil) ganzen Passagen ihrer Ausführungen (vgl. z.B. BB 17, S. 5 ff., Bemerkungen zu E. 3.2.1, Anmerkungen zu E. 3.2.2 und 3.2.3; BB 17, S. 11, Bemerkungen zu E. 3.5 und E. 3.6.1), dies ist jedoch ebenfalls darauf zurückzuführen, dass es sich bei der Berufung um eine Laieneingabe handelt. Demzufolge ist auf die Berufung einzutreten.