1.3. Die Klägerin sprach gegenüber den Beklagten jeweils mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 unter Verwendung des amtlichen Formulars per 30. November 2024 die Kündigung des Mietverhältnisses aus. 2. 2.1. Nachdem die Beklagten das Mietobjekt per 30. November 2024 nicht verlassen hatten, stellte die Klägerin mit Eingabe vom 20. Januar 2025 beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden (nachfolgend: Vorinstanz) ein Ausweisungsbegehren. 2.2. Am 2. Mai 2025 reichte der Beklagte 2 eine in englischer Sprache verfasste Stellungnahme ein.