1. 1.1. Die A._____AG als Vermieterin (nachfolgend: Klägerin) sowie B._____ (nachfolgend: Beklagte 1) und C._____ (nachfolgend: Beklagter 2) als Mieter schlossen am 8. November 2023 per 16. März 2022 bzw. spätestens 1. Juli 2023 einen Mietvertrag über das Mietobjekt […] ab. 1.2. Jeweils mit Schreiben vom 10. September 2024 mahnte die Klägerin die Beklagten für die ausstehenden Miet- und Nebenkosten des Monats August 2024 in Höhe von Fr. 2'638.00, setzte ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Begleichung der Ausstände und drohte ihnen gleichzeitig an, bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis zu kündigen.