2.3.3. Der Betreibungsregisterauszug der Beklagten vom 23. Juni 2025 weist – mit Ausnahme der hier massgeblichen Konkursforderung – keine Einträge auf (Beschwerdebeilage 3). Ob daneben (nebst der Hypothekarschuld) weitere Schulden bestehen, welche bis anhin nicht in Betreibung gesetzt worden sind, ist mangels entsprechender Unterlagen (bspw. Kreditorenliste) nicht bekannt. Die (weitere) Forderung gegenüber der Klägerin in der Höhe von Fr. 1'261.65 (vgl. Beschwerdeantwort) hat die Beklagte unterdessen beglichen (vgl. Stellungnahme der Beklagten vom 5. August 2025).