2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 1'018.70 (act. 7). Die Beklagte hat nachgewiesen, am 23. Juni 2025 – und damit während der Beschwerdefrist – Fr. 1'018.70 an die Klägerin bezahlt zu haben (Beschwerdebeilage 5; Beschwerdeantwort). Damit ist die Konkursforderung der Klägerin samt Zinsen und Kosten getilgt.