2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 10. April 2025 beim Bezirksgericht Zurzach das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach erkannte am 13. Juni 2025 wie folgt: " 1. Über B._____, […] wird mit Wirkung ab 13. Juni 2025, 11:35 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.