1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes C._____ vom 28. Oktober 2024 für folgende Forderungen: "Offene Prämienrechnung(en) KVG vom 01.03.2024" (Fr. 420.55 nebst Zins zu 5% seit dem 27. Oktober 2024), "Bearbeitungskosten vom 26.10.2024" (Fr. 50.00), "Mahnkosten vom 13.06.2024" (Fr. 50.00) sowie "Zins bis 26.10.2024" (Fr. 13.75). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 18. November 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 9. Januar 2025 wurde der Beklagten am 18. Januar 2025 zugestellt.