1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Z._____ vom 5. März 2025 für eine Forderung von Fr. 4'130.35 zzgl. 5 % Zins seit 4. Dezember 2024. Gegen diesen ihm am 6. März 2025 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. März 2025 beantragte der Kläger beim Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Z._____ vom 5. März 2025 für den Betrag von Fr. 4'130.35 zzgl. 5 % Zins seit 4. Dezember 2024, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten.