Ein begründeter Fall liegt vor, wenn ein Schuldner oder Gesuchsteller im Rahmen einer Einkommenspfändung oder zwecks Finanzierung eines Rechtsstreites durch die Kündigung des überobligatorischen Teils seiner Krankenversicherung zu einer unzumutbaren und irreversiblen, krankenversicherungsrechtlichen Schlechterstellung gezwungen würde (ALFRED BÜHLER, Betreibungs- und prozessrechtliches Existenzminimum, AJP 2002 S. 651). Dass es sich um einen solchen begründeten Fall handeln würde, ist vorliegend nicht ersichtlich.