überweise monatlich Fr. 640.00. Im gleichen Schreiben informierte sie, die gesamten Wohnkosten ohne Unterhalt würden Fr. 1'350.00 betragen. Im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 19. September 2024 machte sie demgegenüber Wohnkosten von ca. Fr. 1'600.00 geltend. In den Beilagen dazu wurden sodann die Wohnkosten auf Fr. 1'591.85 beziffert und die Positionen "Kosten StWEG" und "Wohnungsunterhalt" ausgeschieden, ohne darzulegen, für welche konkreten Aufwendungen diese Kosten entstanden sind. Zudem reichte die Gesuchsgegnerin, die gleiche Periode betreffend, Kostenverteilungen der Stockwerkeigentümerschaft in unterschiedlicher Höhe ein.