4.2. 4.2.1. Unstrittig geblieben und nicht zu prüfen sind im Beschwerdeverfahren folgende Bedarfspositionen: Grundbetrag von Fr. 3'000.00, Sozialzuschlag zum Grundbetrag von Fr. 750.00, Krankenkassenprämie von Fr. 189.00, selbstgetragene Krankheits- und Unfallkosten von Fr. 180.80, auswärtige Verpflegung von Fr. 57.00, Fahrten zum Arbeitsplatz von Fr. 71.25 sowie Steuerverbindlichkeiten von Fr. 100.00. -7-