Der zivilprozessuale Zuschlag von 25% betrage Fr. 750.00. Für die selbst bewohnte Liegenschaft der Gesuchsgegnerin seien Fr. 456.60 für die Festhypothek und Fr. 62.25 für den Baurechtszins zu berücksichtigen. Aufgrund der sich wiedersprechenden oder fehlenden Unterlagen könnten die Nebenkosten nicht exakt berechnet werden, weshalb von einem Durchschnittswert gemäss den verurkundeten Tabellen der Stockwerkeigentümergemeinschaft von Fr. 530.00 als Nebenkosten auszugehen sei. Für die Krankenversicherungsprämien abzüglich Prämienverbilligung seien Fr. 189.00 und für die selbstgetragenen Gesundheitskosten (infolge der Krankheits- und Unfallkosten) Fr. 180.80 zu berücksichtigen.