2. Die Zahlung hat in 15 monatlichen Raten jeweils per 25. des Monats bzw. per darauffolgenden Werktag (Valutadatum), erstmals am 25. des Monats nach Zustellung dieses Entscheids, zu erfolgen. Die ersten 14 Raten betragen Fr. 500.00, die 15. Rate beträgt Fr. 309.60. Ist die Betroffene mit einer Rate mit mehr als 5 Tagen in Verzug, wird der dannzumal noch offene Restbetrag (Gesamtausstand) per sofort fällig.