Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wurden im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege in den Verfahren OF.2016.148 und OF.2013.278 vor dem Bezirksgericht Baden Gerichts- und Anwaltskosten im Umfang von insgesamt Fr. 7'309.60 vorgeschossen. 2. 2.1. Am 15. August 2024 (Datum Postaufgabe) ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau (fortan: Gesuchsteller) beim Bezirksgericht Baden um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens gegen die Gesuchsgegnerin unter Anordnung der Nachzahlung für den Betrag von Fr. 7'309.60.