Sodann hat sie auch nichts unternommen, um den heutigen Wert der Liegenschaft zu ermitteln und hat selbst keinerlei Verkaufsbemühungen dokumentiert. Vielmehr bezifferte sie den Verkaufserlös selber so, dass damit sowohl der Notgroschen von Fr. 10'000.00 als auch die Krankenkassenschulden, die sie monatlich mit maximal Fr. 493.00 beziffert und durch Lohnpfändung abbezahlt (VA, act.13, Beilage 4 zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege) und die Kosten des Scheidungsverfahren gedeckt wären. Die Schulden der Gesuchstellerin aus Verlustscheinen (inkl. Krankenkassenschulden und weiterer Schulden) betragen ca. Fr. 19'000.00 (VA, Beilage 5 zur Eingabe vom 8. Januar 2025).