Dies geht aus der Steuerklärung 2017 hervor (VA, Beilage 7 zur Scheidungsklage vom 7. Oktober 2024). Die Gesuchstellerin ging von einem Wert zwischen Fr. 1'100.000.00 und Fr. 1'300.000.00 für die Liegenschaft aus, rechnete in der Scheidungsklage mit Fr. 1'100.000.00 und ermittelte einen Betrag von Fr. 260'680.00 als Verkaufserlös, wovon die Hälfte, nämlich Fr. 130'340.00 ihr zustehen soll (VA, act. 5 f.).