__ vom 31. Dezember 2021 entnehmen (VA, Beilage 6 zur Scheidungsklage vom 7. Oktober 2024). Überdies hätten die Parteien zwei Darlehen erhalten, welche bereits zurückbezahlt worden seien (Fr. 18'600.00 CA._____, Fr. 34'400.00 K._____ AG). Die restlichen Fr. 107'000.00 stammten aus dem Pensionskassenvorbezug des Beklagten (Fr. 90'000.00) und einer privaten rückkaufsfähigen Kapitalversicherung (Fr. 17'500.00; VA, act. 5). Dies geht aus der Steuerklärung 2017 hervor (VA, Beilage 7 zur Scheidungsklage vom 7. Oktober 2024).