In ihrer Scheidungsklage machte die Gesuchstellerin geltend, der Kaufpreis sei durch eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 30'000.00 und eine Restanz von Fr. 765'000.00 getilgt worden. Zusätzliche Kosten für Grundbuch und Notariat dürften ca. Fr. 5'000.00 betragen haben. Die Ehegatten hätten für den Kauf des Hauses eine Hypothek von Fr. 625'000.00 aufgenommen, die im Jahr 2018 auf Fr. 635'000.00 erhöht worden sei (VA, act. 5). Dies lässt sich den der Scheidungsklage beigelegten Nachweisen der I._____ vom 31. Dezember 2021 entnehmen (VA, Beilage 6 zur Scheidungsklage vom 7. Oktober 2024).