Bei der Veräusserung würden nebst Rückführung der Hypothek und des BVG-Vorbezugs ausstehende Hypothekarzinsen und Amortisationen, ausstehende AGV-Prämien, ggf. weitere Forderungen, die zur Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts berechtigen, Veräusserungskosten, Verwertungs- oder Maklerkosten und Sicherstellung für die Grundstückgewinnsteuer anfallen, was zu einem Defizit von Fr. 12'425.00 führe. Selbst wenn ein Erlös aus der Veräusserung der Liegenschaft erzielt würde, bedeute dies nicht, dass die Gesuchstellerin zu Vermögen komme. Sie verfüge über Verlustscheine von ca. Fr. 19'000.00, laufende Betreibungen und aufgelaufene Steuerschulden.